Geländewagen

Liebe Macianer                                                                                           Horw, 2019-02-04

Zum heutigen Thema: GELÄNDEWAGEN

Geländewagen sind  Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von befestigten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme, so dass alle Kraftfahrzeuge eine hohe Bodenfreiheit aufweisen mussten. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.

Heute werden Geländewagen vorwiegend von StreitkräftenJägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Offroad-Motorsport sowie in Landstrichen benötigt, deren Verkehrsinfrastruktur mangelhaft ausgebaut ist. Seit den 1990er Jahren werden SUV und Geländewagen zunehmend als Lifestylefahrzeuge anstelle von normalen Personenkraftwagen auf befestigten Straßen genutzt. Diese Modeerscheinung steht aus ökologischen Gründen und wegen des erhöhten Unfallrisikos in der Kritik.

 

Konstruktive Kriterien für Geländewagen

 

Geländewagen sind für die Nutzung auf sehr schlechten Wegen und im unbefestigten Gelände gedacht. Daher müssen sie vor allem sehr robust und geländegängig sein. Die Geländegängigkeit wird begünstigt durch eine hohe Bodenfreiheit und kurze, oft auch abgeschrägte Karosserieüberhänge, die an starken Steigungen dazu beitragen, ein Aufsetzen zu vermeiden. Verkleidungen am Unterboden schützen empfindliche Komponenten wie Tank, Motor, Getriebe und Differentiale. Einem sicheren Vortrieb dienen Merkmale wie Allradantrieb, oft in Verbindung mit einer zuschaltbaren kurzen Geländeuntersetzung, sowie Differentialsperre(n), ein verschränkungsfähiges Fahrwerk (zum Teil noch mit Starrachsen) und grob profilierte Geländereifen. Ähnlich wie Lkw haben viele Geländewagen auch heute noch einen robusten Leiter-, Kasten- oder Zentralrohrrahmen mit einer aufgesetzten, nichttragenden Karosserie.

Mit den Geländewagen verwandt sind Sport Utility Vehicles (SUV), mit einigen konstruktiven und Formmerkmalen von Geländewagen, die aber in der Regel weniger geländegängig und robust ausfallen. Sie haben meist die bei Personenkraftwagen übliche selbsttragende KarosserieEinzelradaufhängung und es fehlen oft Differentialsperren und eine Geländeuntersetzung. Viele SUVs sind auch ohne Allradantrieb erhältlich.

Eine weitere verwandte Fahrzeuggattung sind die schwimmfähigen Amphibienfahrzeuge.

Maßzahlen

 

Für die Geländegängigkeit gibt es folgende Maßzahlen

 

Wattiefe, Wassertiefe,

die bei langsamer Fahrt durchfahren werden kann.

Steigfähigkeit             Bodenfreiheit einer Achse     Bodenfreiheit                          Böschungswinkel oder

zwischen den Achsen             Überhangwinkel 

Rampenwinkel           Kippwinkel

 

Außerdem gibt es die Verschränkungsfähigkeit (max. Achsverschränkung).

 

Rechtliches

Im Europarecht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Ergänzung des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger definiert als Kraftfahrzeuge der internationalen Klasse N1 (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M1 und folgender Ausstattung:

  • Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar),
  • Differentialsperre (mindestens eine) oder Mechanismus, der eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

  • der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25° betragen;
  • der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20° betragen;
  • der Rampenwinkel muss mindestens 20° betragen;
  • die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen;
  • die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen;
  • die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.[1]

Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t (Beschränkung: Anhängekupplung und Auflaufbremse). Wenn das Fahrzeug allerdings mit einem Zugmaul und durchgehender Bremsanlage ausgerüstet ist, dürfen auch in Deutschland mehr als 3,5 t gezogen werden, allerdings ist der Führerschein C1E dafür notwendig. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500 und 1000 kg ungebremste und bis über 10 t gebremste Anhängelast (z. B. Dodge Ram) zugelassen. Mehr als 3,5 t Anhängelast ist aber nur bei durchgehender Bremse (z. B. Druckluftbremsanlage) und Zugmaul erlaubt. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen. Der Zug darf mit der Kategorie BE gefahren werden, allerdings fällt die LSVA an.

Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.

 

Kritik

Immer wieder in die Kritik geraten größere Geländewagen wegen ihrer erhöhten Gefährlichkeit für Fußgänger im Falle von Zusammenstößen.

Kinder sind besonders durch teilweise montierte Frontschutzbügel gefährdet, schon bei geringer Geschwindigkeit können Unfälle tödlich enden.

Beim Zusammenstoß zwischen Geländewagen und PKW steigt das Verletzungsrisiko für den PKW-Lenker: Nach Aussage der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde ist das Todesrisiko 35 mal höher, wenn ein PKW von einem Geländewagen statt einem anderen PKW getroffen wird.[2]

Der VCÖ und der ADAC haben daher appelliert, die Frontschutzbügel abmontieren zu lassen bzw. nicht montieren zu lassen. Der VCÖ weist gleichzeitig auf die gegenüber PKW um 50 % erhöhten CO2-Emissionen von Geländewagen hin.

Nach dem 1. Oktober 2005 typengenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1 dürfen laut einer EU-Richtlinie nicht mehr mit Frontschutzbügel ausgestattet sein, nach dem 31. Dezember 2012 dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden. Fahrzeuge, die aufgrund von Einzel- oder Typengenehmigung bereits einen Frontschutzbügel haben, dürfen diesen behalten.

Auch die neueren Modelle verfügen jedoch laut Euro NCAP nicht alle über einen ausreichenden Fußgängerschutz.

Laut der schweizerischen Materialprüfungs-Anstalt EMPA sind auch Insassen von Geländewagen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, da durch den hohen Schwerpunkt in kritischen Situationen die Gefahr des Umkippens höher ist.

Neben Sicherheitserwägungen gibt es auch aus ökologischen Gründen Kritik an Geländewagen. Durch die meist größere Fahrzeugmasse und den bauartbedingt höheren Luftwiderstand ist der Verbrauch gegenüber einem gleich großen Pkw herkömmlicher Bauweise im Durchschnitt erhöht. Damit gehen höhere CO2-Emissionen sowie eine größere Belastung von Ressourcen einher.

                                                                                                          Nachzulesen in Wikipedia die freie Enzyklopädie

 

Beim Durchfahren einer Furt ist die                                         Toyota FJ Cruiser mit Höherlegungsfahrwerk

Wattiefe entscheidend                                                              und Ansaugschnorchel

 

Formel1:

Wer hätte das gedacht, als Alfa Romeo zu Sauber kam. Nun, es ist wie es ist, Sauber F1 gibt es nicht mehr. Nach 26 Jahren im F1 G.P. Zirkus, ist Sauber F1 nun Geschichte. Aus verschiedenen Gründen wie es gestern im Blick nachzulesen war. Einer der Gründe: «Gier». Gier nach mehr Macht. Mit zwei Teams hat man bei nur 10 Teams ein gewichtiges Wort mitzureden bei Reglements Änderungen und auch bei der Budget-Obergrenze.

Nun hat der Spielball Sauber ausgedient, die Spielwiese bleibt bestehen mit der tollen Infrastruktur und Ferrari kann ohne Tricks, den einst für 70 Mio. $ von Mercedes erstellten Windkanal mitbenützen.

WEC:

Die Rennserie ging aus dem Intercontinental Le Mans Cup hervor, dem die FIA ab 2012 offiziellen WM-Status verlieh. In der Prototypen-Klasse schrieben sich mit Audi mit dem R18 und Toyota mit dem TS030 zwei Hersteller mit eigenen Werksteams in der LMP1, der höchsten Klasse, ein. 2014 stieg Porsche in der LMP1 mit dem Porsche 919 Hybrid in die Serie ein, Nissan plante für das Jahr 2015 mit den Nissan GT-R LM Nismo teilzunehmen, es blieb allerdings nur bei einem Einsatz beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans. Ende 2016 gab Audi den sofortigen Ausstieg aus der Serie bekannt. Ein Jahr später entschied sich Porsche ebenfalls dafür, sich aus der WEC zurückziehen.

Aktuell fährt Toyota (Toyota TS050 Hybrid) als einzig verbleibendes Werksteam in der LMP1. In der GTE Pro und GTE Am fahren Fahrzeuge der Fabrikate Aston Martin (Aston Martin V8 Vantage), BMW (BMW M8 GTE), Chevrolet (Chevrolet Corvette C7.R), Ferrari (Ferrari 488 GTE), Ford (Ford GT) und Porsche (Porsche 911 RSR). Seit der Saison 2017 sind in der LMP2 nur noch vier verschiedene Chassis der Hersteller DallaraOnroak AutomotiveOreca und Riley Tech/Multimatic in Verbindung mit einem Einheitsmotor der Firma Gibson Technology erlaubt.

Die Titel in der Langstrecken-Weltmeisterschaft werden an Piloten in allen Klassen, Konstrukteure nur Klasse LMP1 und GTE verliehen.

 

Da wird es erst im März wieder spannend, mit den 1000 Meilen von Sebring.

 

Internes zur SCW:

 

Am Wochenende 26. & 26. Mai findet wieder die SCW statt. Wie auch schon in den vergangenen Jahren sind wir wieder dabei.

Wer möchte etwas aus der eigenen Sammlung zum Ausstellen zur Verfügung stellen?

Vitrinen zum Verschliessen kommen von mir (5x 15/55cm & 3x 25/114 cm & 5x 37.5/77cm, siehe Bilder)

Auch die beiden Glashauben können einmal anders bestückt werden.

 

Übrigens: Wer ausstellt, sollte auch einräumen (Freitag) und ausräumen (Sonntag) kommen.

 

Zu den Börsendaten:

 

Siehe Beiblatt

Alle Daten und Zeiten ohne Gewähr

 

Der nächste Höck ist dann wieder zur gewohnten Zeit am gewohnten Ort am: 2017–03–11 mit der jährlich stattfindenden GV. Ich bitte um pünktliches und zahlreiches Erscheinen.

 

Nun wieder zu den üblichen Tätigkeiten: Klatsch, Tratsch und Fachsimpeleien.

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